Um eine
Entschädigung einzuverlangen, sind Sie gebeten, auf der Internetseite www.railcheck-vs.ch das ausgedruckte
Antragsformular, gemeinsam mit dem Rail-Check sowie einer Bestätigung der
Kosten für den Bezug des vergünstigten Fahrausweises, einzusenden.
Ja. Wenn der Jugendliche sein GA zu einem Vorzugspreis beziehen konnte, kann er die Rückerstattung des von ihm bezahlten Betrags erhalten, aber nur bis zur Höhe des von ihm bezahlten Preises. Wenn der Rail Check auf einen geringeren Betrag ausgestellt ist als derjenige, den der Jugendliche für sein GA bezahlt hat, wird der auf dem Rail Check angegebene Betrag ausbezahlt. Um eine Rückerstattung zu erhalten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zusammen mit dem erhaltenen Rail Check sowie den auf dem Formular angegebenen Nachweisen ein.
Nein, ausser
in jenem Fall, in welchem die Privatschule vom Kanton anerkannt ist.
Informationen können beim Departement für Erziehung, Kultur und Sport (DEKS)
einverlangt werden.
Nein, es wird
empfohlen im Rahmen der Möglichkeiten vor diesem Datum am Schalter eines
Transportunternehmens den Check einzulösen um Warteschlangen zu verhindern.
NEIN, der Rail Check ist persönlich und nicht übertragbar. Der Verkäufer am Schalter ist verpflichtet, Ihre Personalien anhand eines amtlichen Dokuments (z. B. Identitätskarte) zu überprüfen. Ausserdem muss der von Ihnen gekaufte Fahrausweis sich mindestens auf die auf Ihrem Rail Check angegebene Strecke erstrecken.
Weil das Walliser Parlament dies so beschlossen hat. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand (in diesem Fall des Kantons Wallis), die Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnsitz und der betroffenen Schule der Sekundarstufe II zu übernehmen, doch dies macht weniger als zwei Drittel der möglichen Fahrten mit einem Jahres-Streckenabonnement aus. Während der übrigen Zeit (d. h. am Wochenende und während der Schulferien, aber auch am Abend) kann der Fahrausweis von seinem Inhaber nach Belieben benutzt werden, was es aus der Sicht der Grossräte rechtfertigt, dass eine Beteiligung der Eltern (oder des Schülers / der Schülerin) für den Erwerb eines solchen Fahrausweises berücksichtigt wird.
Ausserdem kann der Rail Check auch dazu benutzt werden, um sich einen anderen Fahrausweis zu besorgen, der den Bedürfnissen seines Benutzers besser entspricht (Generalabonnement usw.), sofern die Strecke zwischen dem Wohnsitz und der betroffenen Schule der Sekundarstufe II mit diesem Fahrausweis befahren werden kann.
In diesem Fall müssen Sie das Original des Rail Checks zusammen mit diesem vollständig ausgefüllten Formular zurücksenden. Sie erhalten dann baldmöglichst einen neuen Rail Check, sofern das Formular vollständig ist!
Da Ihre Personalien am Schalter kontrolliert werden, kann dieser Rail Check nicht verwendet werden. Sie müssen in diesem Fall das Original des Rail Checks zusammen mit diesem vollständig ausgefüllten Formular zurücksenden. Sie erhalten dann baldmöglichst einen berichtigten Rail Check.
Sie müssen in diesem Fall das Original des Rail Checks zusammen mit diesem vollständig ausgefüllten Formular zurücksenden. Sie erhalten dann baldmöglichst neue Rail Checks (einen für jede Einzelstrecke).
Bei
Rail-Checks mit identischen Angaben ist ein Rail-Check zu vernichten. Im
gegengesetzten Fall sind beide Rail-Checks gemeinsam mit dem auf der Internetseitewww.railcheck-vs.ch ausgedruckten
Formular einzusenden.
Der Rail Check ist persönlich und nicht übertragbar. Wenn Sie an diesem Angebot nicht interessiert sind, müssen Sie den Rail Check vernichten, zum Beispiel indem Sie ihn zerreissen und dann mit dem Altpapier entsorgen.
Die Gültigkeitsdauer eines Rail Checks ist immer zeitlich begrenzt. In diesem Fall müssen Sie das Original des abgelaufenen Rail Checks zusammen mit diesem vollständig ausgefüllten Formular zurücksenden. Sie erhalten dann baldmöglichst einen Ersatz-Rail-Check.
Sie müssen in diesem Fall das Original des Rail Checks zusammen mit diesem vollständig ausgefüllten Formular zurücksenden. Sie erhalten dann baldmöglichst einen neuen Rail Check.
NEIN, leider ist dieses Angebot per Gesetz ausschliesslich Personen vorbehalten, die im Gebiet des Kantons Wallis ansässig sind (das heisst, dass die Papiere beim Einwohneramt einer Walliser Gemeinde hinterlegt sind).
Für das Schuljahr 2011-2012 und gemäss den Beschlüssen, die vom Grossen Rat Ende Juni 2011 gefasst wurden, trägt der Kanton Wallis 2/3 der Fahrtkosten zwischen dem Wohnsitz des Schülers / der Schülerin und dem Ort, an dem der Unterricht der Sekundarstufe II stattfindet.
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